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Weiterbildungsförderung Niedersachsen

Das Förderprogramm

Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen sowie an Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind ausgeschlossen, es sei denn, sie arbeiten im Bereich der vorschulischen Erziehung oder der Altenpflege.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind die Teilnahme- und Prüfungsgebühren für berufsbezogene Weiterbildungen sowie Personalkosten, die durch die weiterbildungsbedingte Freistellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen. Die Kurse müssen berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen. Weitere Bedingungen: Die Kurse müssen in sich abgeschlossen und bis 30. Juni 2022 beendet sein. Keinen Zuschuss gibt es für Reise-, Übernachtungs- oder Bewirtungskosten.

Wie wird gefördert?
Arbeitgeber erhalten maximal 50 Prozent der Kursgebühren als Zuschuss, die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro. Der Arbeitgeber muss mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen. Anträge können Unternehmen fortlaufend bei der zuständigen Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) stellen. Die Anträge müssen sowohl online als auch in Papierform eingereicht werden.

Wo finde ich Informationen?
Mehr zum Programm und zur Antragstellung findet sich auf der Seite der NBank zum Programm Weiterbildung in Niedersachsen. Dort können Interessierte auch die Antragsformulare herunterladen. Die NBank berät und informiert telefonisch unter 0511 30031-333 und per E-Mail: beratung@nbank.de.